Impressum

Verantwortlich:

 

DEGAO Bildung & Consulting GmbH

Fuchstanzstr. 120

60489 Frankfurt am Main

Kontakt:


Telefon:  +49(0) 69 9498 4280

 

E-Mail: info@sdg-edu.de

 

 

http://www.sdg-education.de

http://www.sdg-edu.de (chinesische Seite)

Amtsgericht Frankfurt am Main
HRB: 110546
USt-IdNr:DE315650236

 

 

 

Disclaimer

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsschluss

 

Für Verträge mit DEGAO Bildung & Consulting GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von DEGAO Bildung & Consulting GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

DEGAO Bildung & Consulting GmbH stellt binnen 14 Werktagen nach schriftlichem Auftragseingang eine Rechnung. Der Auftrag gilt als erteilt sobald die im Angebot festgelegte Anzahlung des Kunden bei DEGAO Bildung & Consulting GmbH eingegangen ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von den rechtzeitigen Zulieferungen des Kunden abhängig.

 

§ 2 Leistungsumfang

 

Der Leistungsumfang wird im Vertrag genau beschrieben. Der Vertrag besteht in der Regel aus dem bindenden Angebot von DEGAO Bildung & Consulting GmbH, der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, eingegangen innerhalb der Bindefrist und den Geschäftsbedingungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH, wenn kein anderer Vertragsumfang ausdrücklich vereinbart wurde. DEGAO Bildung & Consulting GmbH erbringt Dienstleistungen nach den im Vertrag beschriebenen Angaben. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss DEGAO Bildung & Consulting GmbH nur berücksichtigen, wenn sie erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erfüllen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von DEGAO Bildung & Consulting GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange
des Kunden kann DEGAO Bildung & Consulting GmbH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit DEGAO Bildung & Consulting GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat.

 

§ 3 Preise und Zahlung

 

Es gelten die Preise laut schriftlichem Angebot. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein.

Alle externen Auslagen, Dienstgänge und Dienstreisen sowie sonstige Zusatzleistungen sind im Preis nicht inbegriffen.

Sie sind nach Absprache und Bestätigung durch den Kunden gesondert zu vergüten, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. DEGAO Bildung & Consulting GmbH ist berechtigt, für Dienstleistungen und Beratungsleistung eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

 

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

 

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung von DEGAO Bildung & Consulting GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen, soweit sie DEGAO Bildung & Consulting GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Zulieferungen Dritter,
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit DEGAO Bildung & Consulting GmbH die vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für DEGAO Bildung & Consulting GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

 

§ 5 Abnahme

 

Der Kunde wird die Leistungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH nach Maßgabe des im Vertrag vereinbarten Leistungsumfangs unverzüglich abnehmen, sobald DEGAO Bildung & Consulting GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH gelten als abgenommen, wenn DEGAO Bildung & Consulting GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung
erlaubt, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Leistung oder Teile davon ohne weitere Prüfung nutzt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von DEGAO Bildung & Consulting GmbH erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde wird notwendige Informationen zeitgerecht und in schriftlicher Form zur Verfügung stellen.

Soweit DEGAO Bildung & Consulting GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Vorabversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Vorabversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit DEGAO Bildung & Consulting GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.

Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.

Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher Sicht sorgen.

Entsprechen die Lieferungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH nicht dem vereinbarten Leistungsumfang, wird der Kunde DEGAO Bildung & Consulting GmbH Consult unverzüglich unter genauer Spezifikation der Abweichung sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

 

§ 7 Nutzungsrechte

 

DEGAO Bildung & Consulting GmbH räumt dem Kunden ein nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, DEGAO Bildung & Consulting GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

DEGAO Bildung & Consulting GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er DEGAO Bildung & Consulting GmbH unverzüglich darüber informieren.

 

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

 

Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

Dies gilt insbesondere auch für alle Dokumente, die im Rahmen des Projekts entstanden und dem Kunden übergeben worden sind. Die darauf angebrachten Hinweise über den Urheber sind unbedingt zu beachten.

Der Kunde räumt DEGAO Bildung & Consulting GmbH das Recht ein, das Logo und den Namen des Kunden und insbesondere das Kundenprojekt in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und die Websites von DEGAO Bildung & Consulting GmbH mit der Website des Kunden zu verlinken.
DEGAO Bildung & Consulting GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.

 

§ 9 Gewährleistung

 

Für die Leistungen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH entstehen in der Regel keine Gewährleistungen. Mit dem Datum der Lieferung und der Abnahme durch den Kunden gilt das Projekt als beanstandungslos abgenommen. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

 

§ 10 Haftung und Beschränkungen

 

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet DEGAO Bildung & Consulting GmbH. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DEGAO Bildung & Consulting GmbH.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet DEGAO Bildung & Consulting GmbH und deren Erfüllungsgehilfen, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

DEGAO Bildung & Consulting GmbH haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

Bei der Lieferung von Flug-, Eisenbahn-, Schiffs- oder Bustickets ist DEGAO Bildung & Consulting GmbH, gleichgültig ob es sich allein um die Beförderung oder ein pauschales Arrangement handelt, nur Vermittler für den jeweiligen Beförderer, dessen Geschäftsbedingungen in diesem Falle für Sie verbindlich sind

Für den Verlust von Reisedokumenten (Pässen) haftet DEGAO Bildung & Consulting GmbH, soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, im Höchstfalle mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzdokumenten. Für eventuelle Vermögensschäden oder erhöhte Aufwendungen aus welchen Gründen auch immer, haftet DEGAO Bildung & Consulting GmbH nicht. Die Haftung für den Verlust Ihrer Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließt DEGAO Bildung & Consulting GmbH grundsätzlich aus.
Für die Beurteilung eines Verschuldens eines Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erwirkt DEGAO Bildung & Consulting GmbH damit für Sie eine Fremdleistung, auf die DEGAO Bildung & Consulting GmbH in der Reisebestätigung ausdrücklich hinweist. DEGAO Bildung & Consulting GmbH haftet daher in diesem Falle nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

DEGAO Bildung & Consulting GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

 

§ 11 Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. DEGAO Bildung & Consulting GmbH haftet nicht für Informationen für die oben genannten Vorschriften, die auf Wunsch an die Kunden weitergeleitet werden. Der mit der Bestätigung der Anmeldung dem Reisenden übersandte Personalbogen für die Beantragung des Visums ist uns bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt vollständig ausgefüllt zuzustellen.

Bitte beachten Sie, dass China und viele Länder in Asien als Schwellenländer auf Grund der nicht immer vorhandenen Infrastruktur zu den organisatorisch schwierigsten Ländern der Welt gehören, so dass Komfort, Service und Hygiene nicht grundsätzlich mit westeuropäischem Standard zu vergleichen ist und vom Kunden entsprechende Einschränkungen zu akzeptieren sind. Alle Leistungen wie z.B. Essen, Hotel, Verkehrsmittel usw. sind immer an den Maßstäben des Ziellandes zu messen. Spezifikationen entsprechen den jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeiten bzw. einheimischen Kategorien.

 

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

 

DEGAO Bildung & Consulting GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Geschäftspläne, Firmenstrategie, Produktdokumentationen).

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

 

§ 13 Mitteilungen

 

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

 

§ 14 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

 

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die

Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand für beide Seiten ist Frankfurt am Main. Es wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.

 

§ 15 Links 

 

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